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IMPFUNGEN

Gerne überprüfen wir Ihren Impfausweis und beraten Sie bezüglich empfohlener Impfungen individuell und kompetent.
Allgemein empfohlene Impfungen werden von den Krankenkassen übernommen.
Die Impfung gegen HPV (Humane Papilloma Viren) wird bei allen Mädchen und Jungen zwischen neun und 17 Jahren durchgeführt und ist eine Krankenkassenleistung. Wenn die Impfung bis zum Alter von 14 Jahren erfolgt, sind zwei Impfdosen erforderlich. Zwischen 14 und 17 Jahren müssen drei Impfungen gegeben werden. Darüber hinaus erstatten viele Krankenkassen die Kosten der Impfung auch nach dem 18. Lebensjahr. Informationen dazu erhalten Sie von Ihrer Kasse.
Gegen wiederkehrende Scheiden-und Blaseninfektionen kann man sich ebenfalls impfen lassen. Dies ist keine Kassenleistung, wir beraten Sie gerne.
Bei uns können Sie außerdem Impfungen gegen Hepatitis A und B sowie gegen FSME durchführen lassen. Die Kostenübernahmen sind von den Krankenkassen unterschiedlich geregelt. Bitte erkundigen Sie sich dort. Auch hier stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.
Seit März 2020 empfiehlt die ständige Impfkommission (STIKO) die Pertussis (Keuchhusten) -Impfung mit einem Tetanus und Diphterie Kombinationsimpfstoff für Schwangere im letzten Dritttel der Schwangerschaft. Diese vorgeburtliche Impfung schützt sowohl die Mutter als auch das Neugeborene wirksam vor Pertussis. Sprechen Sie uns dazu gerne an.

HPV-2

HPV-Impfempfehlung für Mädchen und Jungen ab neun Jahren

Das humane Papillomavirus – kurz HPV löst vielfältige Erkrankungen aus. Dazu zählen Warzen und Feigwarzen, genauso wie Tumore am Gebärmutterhals, Penis- und Analkrebs – um nur einige zu nennen.
Die ständige Impfkommission (STIKO) hat in ihren Impfempfehlungen vom August 2014 das Impfalter für die HPV-Impfung von Mädchen und Jungen auf 9 bis 14 Jahre festgelegt. In dieser Altersgruppe erhalten die Mädchen und Jungen zwei Impfungen im Abstand von 6 bis 12 Monaten. Für alle in diesem Alter noch nicht geimpften gilt die Empfehlung zur Nachholung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr im 3-Dosen-Schema.
Darüber hinaus erstatten viele Krankenkassen die Kosten der Impfung auch nach dem 18. Lebensjahr. Informationen dazu erhalten Sie von Ihrer Kasse.

Impfkommission empfiehlt Pertussis Impfung für Schwangere

Seit März 2020 empfiehlt die ständige Impfkommission(STIKO) die Pertussis(Keuchhusten) -Impfung mit einem Tetanus und Diphterie Kombinationsimpfstoff für Schwangere im letzten Dritttel der Schwangerschaft.
Die Impfung soll unabhängig vom Abstand der zuvor verabreichten Pertussis-Impfung stattfinden. Ziel ist es, die Erkrankungen, Krankenhausaufenthalte und Todesfälle durch die hochansteckende Keuchhusteninfektion bei Neugeborenen und Säuglingen zu reduzieren, die selbst noch nicht geimpft werden können. Besonders gefährdet sind Säuglinge in den ersten 6 Monaten, bei denen eine Pertussis-Infektion zu schweren Komplikationen führen kann, wie z.B. Atemstillstand, Lungenentzündungen, Gehirnentzündungen, Ohrenentzündungen und Lungenhochdruck.

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag, Dienstag, Donnerstag
08:30–12:00
15:00–18:00
Telefon bis 17:00 Uhr besetzt

Mittwoch und Freitag
08:30–13:00

KONTAKT

Tel 05 11 - 647 88 88
Fax 05 11 - 647 88 89
praxis@bewer-sternberg.de

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